1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der reTools GmbH, folgende reTools
genannt, gelten in der jeweils aktuellsten Ausgabe für sämtliche
Warenlieferungen und Dienstleistungen. reTools ist berechtigt,
diese AGB nach eigenem Ermessen zu überarbeiten. Die aktuellste
Version ist auf der reTools-Webseite verfügbar.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur in
schriftlicher Form gültig. Abweichende Geschäftsbedingungen eines
Kunden gelten auch dann nicht, wenn reTools im Einzelfall nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Verkaufsunterlagen und Vertragsabschluss
2.1 Die von reTools zur Verfügung gestellten
technischen Beschreibungen und Leistungsmerkmale in sämtlichen
Werbemedien und Verkaufsunterlagen bezügliche reTools und deren
Produkte sind, vorbehältlich einer anders lautenden schriftlichen
Zusage, nicht verbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt entweder durch
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware
zustande, wobei die AGB automatisch anerkannt werden. In letzterem
Fall gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung zugleich als
Auftragsbestätigung.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen:
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die
von reTools genannten Preise unverbindlich. Sie sind in Schweizer
Franken, ab Schweizer Lager, inkl. Verpackung, exkl. Transport-
respektive Versandskosten und ohne gesetzliche Steuern.
3.2 Für Kleinbestellungen bis CHF 80.- kann
eine Bearbeitungspauschale von CHF 15.- verrechnet. Bei erwünschten
Expresslieferungen wird ein Aufschlag gem. effektiven Kosten
erhoben.
3.3 Die Zahlungsfrist beträgt 20
Tage Netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
3.4 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist
reTools ohne weiteres berechtigt, auf den ausstehenden Beträgen
Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Kleinkreditzinssatzes,
mindestens aber 5 % p. a. zu verlangen. Zudem kann je Mahnung eine
Gebühr von CHF 25.- in Rechnung gestellt werden.
3.5 Sofern der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist reTools berechtigt,
die Warenauslieferung solange zu sistieren, bis der Ausstand
beglichen ist.
3.6 reTools ist berechtigt, sämtliche
Forderungen, welche der Kunde reTools gegenüber erhebt, mit den
reTools zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen. Der Kunde
darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen
verrechnen, welche von reTools anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
4. Lieferfristen
4.1 Lieferfristen werden bestmöglich
eingehalten, sind aber unverbindlich. Lieferverzögerungen
berechtigen daher den Kunden nicht zur Geltendmachung von
Ansprüchen, gleichgültig welcher Art auch immer.
4.2 Von reTools unabhängige und nicht
beeinflussbare Umstände wie z. B. Verzögerungen von Vorlieferanten,
behördliche Eingriffe, höhere Gewalt etc. verlängern die
Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung und berechtigen reTools
zur Aufhebung des Vertrages unter Ausschluss von Schadenersatz,
Gewährleistungs- und Irrtumsanfechtungsansprüchen.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
5. Versand, Versicherung und
Gefahrenübergang
5.1 Der Versand respektive der Transport der
Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der
Gefahrenübergang von reTools an den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt
der Warenübergabe an den Transporteur / Versanddienstleister. Eine
Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des
Kunden und auf dessen Rechnung.
5.2 reTools organisiert den Transport der
Waren in eigenem Ermessen, wobei sie Sonderwünsche des Kunden
soweit als möglich berücksichtigt.
5.3 Das Verpackungsmaterial wird nicht
zurückgenommen.
5.4 Bestellte und gelieferte Waren können bis
maximal 8 Tage nach Auslieferung retourniert werden, sofern diese
ungebraucht, sauer und originalverpackt sind.
6. Eigentumsvorbehalt:
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von reTools. Während des
Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde nicht berechtigt,
die Ware zu veräußern, zu verarbeiten, zu verpfänden oder in
sonstiger Weise darüber zu verfügen.
6.2 Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Kunden nicht von seinen
Pflichten, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises.
6.3 Bei Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet,
verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der
Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an
reTools zu bezahlen.
7. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche:
7.1 Die Gewährleistungsfrist für Produktions-
oder Materialfehler beträgt zwölf Monate ab Auslieferungsdatum.
7.2 Der Kunde hat Mängel an der verkauften
Ware unverzüglich, längstens binnen Wochenfrist nach Erhalt der
Sendung, schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels und der
Produktbezeichnung zu rügen. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser
Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen
Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese reTools
innert fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine
schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt
die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert
jegliche Gewährleistungsansprüche.
7.3 Mängelrügen berechtigen nicht zur
teilweisen oder gänzlichen Zurückhaltung des Kaufpreises.
7.4 Der Kunde hat reTools die Gelegenheit
einzuräumen, den Mangel zu prüfen. Bei einem Mangel ist reTools
berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch durch
Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. reTools ist
berechtigt, den Mangel selbst oder durch einen Dritten vor Ort zu
beheben oder die Rücksendung der Ware zwecks Nachbesserung zu
begehren. Eine Mängelbehebung des Kunden durch eine Drittfirma ist
nur zulässig, wenn reTools ausdrücklich und schriftlich
einwilligt.
7.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nur
dann, wenn die Ware in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung
und unter Einhaltung sämtlicher vorgesehener Betriebsbedingungen
verwendet wird und bei normalem Gebrauch auftritt. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
äußere Einflüsse, natürliche Abnützung, insbesondere
Verschleissteile, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Ware
gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von reTools
stammt und dessen Kompatibilität mit der vertragsgegenständlichen
Ware nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, entstehen.
7.6 Schadenersatzansprüche des Kunden aus
welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden,
Irrtumsanfechtung resultierend aus einer
mangelhaften Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von reTools
beruhen. Jedenfalls sind Ersatzansprüche des Kunden auf den
einfachen Nettowarenwert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen
Gewinn oder Folgeschäden des Kunden welcher Art immer ist
ausgeschlossen. Das Vorliegen des Verschuldens und der Ursache hat
der Kunde zu beweisen.
7.7 Die Abtretung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen ist unzulässig.
7.8 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel
des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens
erleidet. Wenn er das Gerät an andere Unternehmen weiterveräußert,
ist er verpflichtet, diesen Verzicht auch auf seine und allfällige
weitere unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Soweit er
dies unterlässt, verpflichtet er sich, reTools schad- und klaglos
zu halten. Sollte er seinerseits aufgrund des
Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet
er gegenüber reTools auf jeglichen Regress.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes
Recht:
8.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der
Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am
Geschäftssitz von reTools.
8.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und
alle gestützt darauf abgeschlossenen Verträge unterstehen, unter
Ausschluss des UN- und des Wiener Kaufrechtes, dem materiellen
Schweizerischen Recht.
8.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für
sämtliche aus dem geschlossenen Vertrag entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist das für
CH-8753 Mollis sachlich zuständige Gericht. reTools ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht
einzuklagen.
8.4 Sollten einzelne Punkte dieser AGB oder
des ausgehandelten Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt jene als vereinbart, die ihr ihrem Sinn und Zweck
nach am nächsten kommt.
8.5 reTools ist berechtigt, Daten des
Vertragspartners gemäss dem Datenschutzgesetz im Rahmen des
Geschäftverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.
Ausgabe: 2011.01